Zum Inhalt springen

Übungsleiter­pauschale ohne Zettel­wirtschaft

Trainer bekommen ihre Entschädigung, der Verein behält die Freibeträge im Blick – und am Jahresende liegt für jede Person die Bescheinigung bereit.

Training · 17:30
E1-Jugend8/16
  • LeLena
  • NoNoah
  • MiMia
  • ElEliasabgemeldet: Schuleabgemeldet
  • SoSofia
  • LuLuca
  • EmEmmaabgemeldet: Schuleabgemeldet
  • LeLeon

Die richtige Pauschale pro Person

Für jede Trainerin und jeden Helfer legt ihr fest, ob die Übungsleiterpauschale (3.300 € im Jahr) oder die Ehrenamtspauschale (960 €) gilt. letsclub summiert alle Auszahlungen im Kalenderjahr und warnt, bevor eine Grenze überschritten wird.

  • Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale pro Person
  • Warnung vor dem Überschreiten
  • Summen pro Person und Kalenderjahr

Mehr als die Pauschale: Minijob

Bekommt jemand mehr als die Pauschale, lässt sich der Rest als Minijob abrechnen – bis 603 € im Monat. letsclub zeigt, welcher Teil steuerfrei bleibt und was über die Minijob-Zentrale läuft.

  • Minijob-Grenze von 603 € im Monat
  • Steuerfreier Teil pro Person und Jahr
  • Hinweise zu den Pauschalabgaben

Bescheinigung und Auszahlung

Am Jahresende erstellt letsclub für jede Person die Bescheinigung nach § 3 Nr. 26 bzw. 26a EStG und die Erklärung, dass der Freibetrag nicht anderweitig genutzt wird – als PDF. Ausgezahlt wird per SEPA-Datei für euer Online-Banking.

  • Bescheinigung als PDF
  • Erklärung der Übungsleiter zum Unterschreiben
  • SEPA-Überweisungsdatei für alle Auszahlungen

Häufige Fragen

Wer kann die Übungsleiterpauschale bekommen?

Wer nebenberuflich für einen gemeinnützigen Verein als Trainerin, Übungsleiter oder Betreuer tätig ist. Bis 3.300 € im Jahr bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei. Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten, etwa im Vorstand oder als Platzwart, gilt die Ehrenamtspauschale von 960 €.

Was ist, wenn jemand die Pauschale schon woanders nutzt?

Die Pauschale gilt pro Person und Jahr, nicht pro Verein. Deshalb erklärt jede Übungsleiterin schriftlich, ob und in welcher Höhe sie den Freibetrag bereits anderweitig nutzt. letsclub erstellt diese Erklärung als PDF zum Unterschreiben.

Ersetzt letsclub die Lohnabrechnung?

Nein. Minijobs meldet ihr weiterhin bei der Minijob-Zentrale bzw. über eure Lohnabrechnung. letsclub sorgt dafür, dass ihr wisst, wer wie viel bekommen hat und welcher Teil davon steuerfrei ist.

Selbst ausprobieren

Kostenlos starten oder zuerst die Demo öffnen – ohne Anmeldung.